Dank einer Änderung im Telekommunikationsgesetz, die ab 1. Dezember in Kraft tritt, kann das bald nicht mehr passieren:

Automatische Vertragsverlängerung: künftig verboten, nach Vertragsende monatlich kündbar

Zu geringe Bandbreite: Fristloses Kündigungs-/Minderungsrecht, Nachweis erforderlich

Längere/häufige Störungen: Anrecht auf Entschädigung bei Dauer von mehr als 2 Tagen

Verträge am Telefon: Künftig verboten, Verträge müssen in Textform bestätigt werden

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