Dank einer Änderung im Telekommunikationsgesetz, die ab 1. Dezember in Kraft tritt, kann das bald nicht mehr passieren:
Automatische Vertragsverlängerung: künftig verboten, nach Vertragsende monatlich kündbar
Zu geringe Bandbreite: Fristloses Kündigungs-/Minderungsrecht, Nachweis erforderlich
Längere/häufige Störungen: Anrecht auf Entschädigung bei Dauer von mehr als 2 Tagen
Verträge am Telefon: Künftig verboten, Verträge müssen in Textform bestätigt werden