Die bereits beantragten Briefwahlunterlagen werden ab Donnerstag, 17.09.2020, verschickt. Eine persönliche Beantragung der Briefwahl im Wahlbüro kann ebenfalls erst ab Donnerstag erfolgen.

Das Wahlbüro ist montags bis freitags von 8.30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Zusätzlich wird am Freitag, 25. September, von 14 bis 18 Uhr und am Samstag, 26. September, von 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Alle Wahlberechtigten, die bei der postalischen Briefwahl-Beantragung bereits per Kreuz Unterlagen im Falle der Stichwahl beantragt hatten, erhalten diese postalisch. Auch, falls keine dezidierte Auswahl getroffen wurde, werden automatisch alle Briefwahlunterlagen zugestellt. Dies gilt auch für die digitale Beantragung per E-Mail oder App.

Wurde postalisch nur die Briefwahl für die Kommunalwahlen am 13. September beantragt und die Stichwahl nicht ausgewählt, erfolgt keine Zustellung der Unterlagen für die Stichwahl. In diesem Fall muss die Briefwahl erneut beantragt werden.

Sollten die Briefwahlunterlagen trotz Beantragung bis zum Mittwoch, 23. September, nicht vorliegen, können sich betroffene Bürger ab Donnerstag, 24. September, im Wahlbüro Ersatzunterlagen ausstellen lassen. Die erneute Ausstellung der Unterlagen erfordert die Vorlage des Personalausweises und die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung. In Ausnahmefällen ist dies noch bis zum Samstag, 26. September, bis 12 Uhr möglich.

https://www.kaarst.de/verwaltung-buergerservice-und-politik/verwaltung/presse/aktuelle-pressemitteilungen/detail/detail/News/informationen-zu-den-stichwahlen-in-kaarst.html?fbclid=IwAR1mC9ebmKHQEdVOhKoKmWYuIW6SgWkhDnlUiHkUv603Jg0W3dtYQ1DDR-Q

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