Ab Montag, den 22. Februar dürfen Sportanlagen und Stadien unter freiem Himmel wieder öffnen!

Wichtig: Dort ist #Sport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Mit zwei Personen ist auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht gemeint.

Wenn Vereine ihre Sport-Außenanlagen bspw. für Familien öffnen wollen, muss dauerhaft der Mindestabstand von 5 Metern zwischen den erlaubten Personengruppen sichergestellt sein. Für Kaderathlet*innen ist das Training künftig auch an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren möglich.

Die nächsten Änderungen der Verordnung sind zum 8. März zu erwarten.Zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung vom land.nrw➡https://www.land.nrw/…/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02…Wir werden prüfen wie eine zeitnahe Umsetzung im #rheinkreisneuss möglich ist und bitten Euch, achtsam und solidarisch zu bleiben, damit schnellstmöglich auch weitere Bereich des Sports von Lockerungen profitieren können.

Stadtsportverband Neuss Stadtsportverband Grevenbroich 1958 e.V. Stadt-Sport-Verband Meerbusch e.V Stadtsportverband Jüchen e.V. Stadtsportverband Kaarst e.V.

#trotzdemSPORT #CoronaVirusUpdate

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