Leider bleiben aber die Sporthallen, Schulhöfe, das Hallenbad Büttgen und die Kleinschwimmhalle Kaarst vorerst geschlossen. Ausschließlich die Schulsporthallen stehen den Schulen wie gewohnt für den Schulsport zur Verfügung.

Stadt Kaarst:

Sportstätten werden für Vereine geöffnet

Durch die neue Corona-Schutzverordnung ist auch eine weitergehende Öffnung des Vereinssports möglich. Das Sportamt hat die Kaarster Vereine über die zusätzlichen Trainingsmöglichkeiten mit einem Rundschreiben informiert. Demnach ist auf den sechs städtischen Sportanlagen der Trainingsbetrieb allein, zu zweit, mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten, im Einzelunterricht, oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren möglich. Zwischen den einzelnen Gruppen ist ein dauerhafter Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

Mehr unter https://t1p.de/v8uo

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert