Sport in der Stadt Kaarst bzw. inNRW:

Soeben hat das Land NRW die aktualisierte „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ für das Land NRW vom 17.08.2021 in der gültigen Fassung ab 24.11.2021 veröffentlicht.

Zu beachten sind die Regelungen nach § 4 Absatz 2 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 8., wonach für den Sport die Zugangsbeschränkungen (innen und außen) in der Regel nur noch für immunisierte Personen (geimpft oder genesen) gilt (ab 16. Jahren).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert