Meine Schneeschippe steht bereit. Danke Paul Bückert für die untenstehende Info. Noch einmal zum Lesen.

Aus gegebenem Anlass ein Hinweis zur Reinigungspflicht und übertragener Winterwartung in Kaarst. Vor ein paar Jahren hatten Nachbarn erheblichen Versicherungsärger, unter anderem auch mit der Berufsgenossenschaft, wegen nicht/falsch durchgeführter Winterwartung. In vielen Kaarster Straßen ist die Straßenreinigungspflicht und die Winterwartung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Was viele nicht wissen, diese Pflicht gilt für Gehwege UND DIE FAHRBAHN. Es ist also nicht ausreichend nur den Gehweg von Schnee und Eis zu beseitigen, sondern es muss die GESAMTE FAHRBAHN bis zur Fahrbahnmitte geräumt und abgestreut werden. Für die andere Straßenhälfte ist der gegenüberliegende Nachbar zuständig (gilt auch, wenn dies die Rückseite/Gartenseite ist). Bestätigt wurde mir dies in dieser Woche auch nochmals von der Stadt Kaarst.Hier der dazugehörige Link zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaarst vom 23.03.2018, inklusive des entsprechenden Strassenverzeichnis:

https://www.kaarst.de/fileadmin/Amtliche_Bekanntmachungen/satzung_ueber_die_strassenreinigung_in_der_stadt_kaarst_vom_23.03.2018_.pdf?fbclid=IwAR1yP50u_C74hl3e7-r3AyQ8dw3cGOWzxKhgcBZVz5Elg6CJV_VPOHd50l8

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