Maskenpflicht in zwei öffentlichen Bereichen ab 23. Oktober 2020

Ab morgen, Freitag, 23. Oktober 2020, gilt die Maskenpflicht in Teilen der Kaarster Innenstadt. Die Stadt Kaarst hat dem Rhein-Kreis Neuss zwei öffentliche Flächen gemeldet, die bei gleichbleibend hohen Inzidenzwerten künftig nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung passiert werden dürfen. Dabei handelt es sich

1. um den Fußweg zwischen Rathaus-Arkaden und Stadtsee bis zum Beginn der La-Madaleine-Allee sowie
2. den Fußweg von der Alten Heerstraße ins Maubiszentrum entlang des Döner-Imbisses, der Bäckerei und des Schumachers mit den angrenzenden Passagen.


Weitere Infos unter https://t1p.de/ubad

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