Lohnsteuerhilfeverein:
Ukraine: Tue Gutes – und mache es bei der Steuer geltend!
München (sw) Gutes tun und dabei Steuern sparen, das ist mit Sach- und Geldspenden nur recht und billig.
Die einen spenden Geld, kaufen Hygieneartikel oder Nahrung. Andere sortieren Sachspenden für Hilfsorganisationen, fahren kilometerweit, um Geflüchtete mitzuversorgen oder sie im eigenen Zuhause aufzunehmen. Millionen Bundesbürger geben zurzeit ihr Bestes für die vielen Notleidenden des Ukraine-Krieges.
Aber nur die wenigsten Helfenden wissen, inwieweit der Staat ihr Engagement auch finanziell honoriert. Wer in der Not für andere da ist, darf Steuern sparen. Hier ein paar Hinweise:
Geldspenden: Bis 300 Euro gilt ein vereinfachtes Verfahren. Darüber hinaus: Spendenquittung der gemeinnützigen Organisation o.ä. verlangen, die Quittung aufheben, der Erklärung beigefügt werden muss sie nicht mehr.
Sachspende: Am einfachsten geht das mit neuen Artikeln. Die Rechnung von der gemeinnützigen Organisation bestätigen lassen und dann absetzen. Komplizierter wird es mit gebrauchten Dingen.
Ehrenamtliche Mitarbeit: Hier gibt es häufig auch Ausgaben, z.B. Fahrtkosten, auf deren Erstattung verzichtet wird und deren Höhe die gemeinnützige Organisation bestätigt (Aufwandsspende); das gilt ähnlich auch für gespendete Arbeitszeit.
Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen: Hier fehlt bislang eine gesetzliche Regelung. Es muss deshalb erst einmal alles möglichst zeitnah notiert werden was an Aufwendungen zusammenkommt (Lebensmittel, Hygieneartikel), andere Einkäufe, Raukosten, vielleicht Unterstützungsleistungen. Belege sammeln.
Die Einzelheiten kennt Ihre HILO-Beratungsstelle. Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/