Regelungen für Schulen und Kitas in Kaarst ab Montag, 14.12.20:
Ab Montag gelten auch in der Stadt Kaarst neue Regelungen für Schulen und Kitas bis zum 10. Januar 2021.Schulen- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. – In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Betreuung muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.- Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember.- Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt sind, wird im Einzelfall durch die Schulen geprüft, ob der Termin zwingend ist. Prüfungen und Klusuren setzen Präsenz der Schüler voraus.- An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.Kitas- Die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben grundsätzlich geöffnet. Es wird kein Betretungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen.- Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.- Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sind jedoch dringend gebeten, dies in den nächsten Wochen zu tun.- Wenn Eltern jedoch Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen sie diese. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kinder- und Familienministeriums https://www.mkffi.nrw/