Bundesministerium für Gesundheit:
Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, müssen zwei weitere Impfdosen erhalten, um als geboostert zu gelten. Beide Folgeimpfungen sollten mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.In manchen Bundesländern kann die Umsetzung der Regelungen abweichen. Bitte informieren Sie sich über die Regeln in Ihrem Bundesland: