Der Bundesrat hat mehreren Änderungen an der Corona-Notbremse zugestimmt. Künftig steht das Fälschen von Corona-Impf- und Testbescheinigungen unter Strafe.
Strafen für gefälschte Impfpässe und Corona-Testbescheinigungen:
Ausstellen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Gebrauch: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe