Das gilt ab dem 20. März 2022:
- Arbeitgeber können Mitarbeiter wieder zurück ins Büro beordern, außer es liegt eine anderslautende Betriebsvereinbarung vor.
- Pflicht eines 3G-Nachweises fällt weg. Impfstatus kann nur kontrolliert werden, wenn der Arbeitnehmer eingewilligt hat. Pflicht eines Testangebots im Unternehmen fällt weg.
- Freie Hand, ein Hygienekonzept festzulegen. Mitarbeiter dürfen weiterhin verpflichtet werden, Maske zu tragen.
- Arbeiten in Quarantäne, wenn möglich: Bei Berufen ohne Homeoffice-Möglichkeit ist in Ausnahmen eine „Arbeitsquarantäne“ denkbar. Nur durch Krankschreibung eines Arztes sind Beschäftigte von Arbeit in Quarantäne befreit.