Das gilt ab dem 20. März 2022:

  • Arbeitgeber können Mitarbeiter wieder zurück ins Büro beordern, außer es liegt eine anderslautende Betriebsvereinbarung vor.
  • Pflicht eines 3G-Nachweises fällt weg. Impfstatus kann nur kontrolliert werden, wenn der Arbeitnehmer eingewilligt hat. Pflicht eines Testangebots im Unternehmen fällt weg.
  • Freie Hand, ein Hygienekonzept festzulegen. Mitarbeiter dürfen weiterhin verpflichtet werden, Maske zu tragen.
  • Arbeiten in Quarantäne, wenn möglich: Bei Berufen ohne Homeoffice-Möglichkeit ist in Ausnahmen eine „Arbeitsquarantäne“ denkbar. Nur durch Krankschreibung eines Arztes sind Beschäftigte von Arbeit in Quarantäne befreit.

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