Rhein-Kreis Neuss:

Ab sofort können auch Arbeitgeber ihren Beschäftigten nach einem Corona-Test einen entsprechenden Nachweis ausstellen. Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin. Für das Verfahren muss das Unternehmen den Test oder die Beaufsichtigung durch geschultes oder fachkundiges Personal beziehungsweise konkret für die Begleitung von Selbsttest unterwiesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellen. „Damit kommen wir einen weiteren wichtigen Schritt voran, denn dadurch sollte es schlagartig mehr Teststellen geben“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Die Arbeitgeber nutzen die Internet-Präsenz des Landesgesundheitsministeriums. Unter dem Link https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige können sie den Behörden berichten, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Test nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung anbieten und darüber einen Nachweis ausstellen.

Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars erhält das Kreisgesundheitsamt automatisch eine Mail mit der Anzeige. Eine Kopie geht an das Landeszentrum Gesundheit und wird dort gespeichert, so lange die aktuellen Richtlinien zur Beschäftigtentestung oder entsprechende Nachfolgeregelungen Bestand haben.

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