Rhein-Kreis Neuss:
Maskenpflicht im Freien entfällt ab Montag in vielen Bereichen im Rhein-Kreis Neuss!
Ab Montag, 21.06.21 besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien gemäß der Corona-Schutzverordnung NRW in Kreisen der Inzidenzstufe 1 nur noch:
- in Warteschlangen, sowie unmittelbar an Verkaufsständen und Kassenbereichen
- bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen (außer am festen Sitz- oder Stehplatz)
Zu beachten ist, dass die Städte und Gemeinden weiterhin Anordnungen treffen können, nach denen die Verpflichtung zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten im Freien weiterhin besteht! Bestehende Allgemeinverfügungen, die eine solche Anordnung bereits getroffen haben, haben Bestand, wenn Sie nicht durch die Kommune aufgehoben werden. Die Verpflichtungen der CoronaSchVo zum Tragen von Masken in geschlossenen Räumen bestehen weiterhin!