Stadt Kaarst:

Stadt setzt OVG-Urteil zu Abwassergebühren um

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hatte geurteilt, dass die Kommunen bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren nur die Zinsen der letzten 10 Jahre berücksichtigen dürfen. Bisher hatten die Städte laut Rechtsprechung die Zinssätze der letzten 50 Jahre zugrunde gelegt, um die aktuellen Gebühren zu berechnen. Das OVG-Urteil hat zunächst lediglich Auswirkungen auf noch nicht bestandskräftig veranlagte Gebühren. Stadtkämmerer Stefan Meuser: „Ein Widerspruch gegen rechtskräftige Gebührenbescheide der zurückliegenden Jahre wird zu keiner Erstattung führen. Das Urteil ist in erster Linie in die Zukunft gerichtet. Bei aktuellen und künftigen Gebührenbescheiden werden wir die neue Kalkulation selbstverständlich berücksichtigen.“ Mehr hierzu unter https://t1p.de/abwassergebuehren

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