Info: Abschlussprüfung auch für Schüler ohne Corona-Test

Bei den anstehenden Abiturprüfungen in NRW werden auch nicht auf Corona getestete Schüler teilnehmen können. Das geht aus der neuen Coronabetreuungsverordnung hervor. Sie ist ab Montag gültig. Eigentlich besteht eine Testpflicht für alle, die in Präsenz am Schulleben teilnehmen. Doch für Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen gibt es eine Ausnahme. Die Prüfungen ungetesteter Personen „werden räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt“, heißt es in der Verordnung.

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